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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Dig it! entertainments Gesellschaft für multimediale Interaktion mbh (im Folgenden: dig it!®) und einem Vertragspartner geschlossenen Verträge. Der Vertrag kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen stehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, dig it!® hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn dig it!® ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsgegenstand
Art und Umfang der von dig it!® zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem vom Vertragspartner angenommenen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von dig it!®. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern von dig it!® oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn dig it!® dies schriftlich bestätigt.

3. Durchführung des Vertrags
3.1 Die Entscheidung, welche Personen auf Seiten von dig it!® im Rahmen der Vertragsausführung eingesetzt werden, liegt bei dig it!®. Der Vertragspartner kann den Austausch von Mitarbeitern, die dig it!® zur Ausführung eines Auftrages einsetzt, nur aus wichtigem Grund fordern. Dem Vertragspartner steht kein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern von dig it!® zu.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist dig it!® berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen nach eigener Wahl durch eigene Mitarbeiter oder durch beauftragte Dritte vornehmen zu lassen.
3.3 Voneinander trennbare Teilleistungen gelten als unabhängig voneinander geschuldet.

4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1 Der Vertragspartner ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Er wird alle für die Leistungserbringung durch dig it!® erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind oder in seinem Bereich liegen. Soweit erforderlich hat der Vertragspartner insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu den vereinbarten Terminen sachkundige und zur Entscheidung befugte Mitarbeiter bereitstehen, die die Durchführung der Arbeiten durch dig it!® ermöglichen.
4.2 Der Vertragspartner hat dig it!® unaufgefordert und rechtzeitig von allen Umständen und Vorgängen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind.
4.3 Der Vertragspartner hat die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Vertragspartner die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unentgeltlich.

5. Fristen und Termine
5.1 dig it!® wird die vertragsgegenständliche Leistung in angemessener Frist erbringen.
5.2 Im Angebot oder in sonstigen Unterlagen genannte Termine für die Leistungserbringung sind grundsätzlich unverbindliche Plantermine. Als verbindliche Leistungstermine gelten diese Termine nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
5.3 Über Leistungsverzögerungen, die in den Verantwortungsbereich von dig it!® fallen, sowie über die daraus resultierenden Folgen für den weiteren Projektverlauf wird dig it!® den Vertragspartner umgehend informieren.
5.4 Hat dig it!® für den Abruf von Leistungen durch den Vertragspartner bestimmte Reaktionszeiten in Aussicht gestellt, wird sich dig it!® bemühen, diese einzuhalten. Verbindlich sind Reaktionszeiten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, ein von keiner Partei zu vertretender Netzwerkausfall, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und/oder Umständen, für die der Vertragspartner allein oder weit überwiegend verantwortlich ist (verspätete Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Vertragspartner zuzurechnende Dritte etc.) hat dig it!® nicht zu vertreten. dig it!® ist in diesen Fällen berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um einen der Dauer des Vorliegens der vorgenannten Umstände angemessenen Zeitraum hinauszuschieben. dig it!® wird dem Vertragspartner Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

6. Leistungsänderungen
6.1 Auf Anfrage des Vertragspartners wird dig it!® im Rahmen ihrer betrieblichen und personellen Möglichkeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen gegen eine gesonderte Vergütung vornehmen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist dig it!® hierzu jedoch nicht verpflichtet.
6.2 dig it!® steht es frei, vom Vertragspartner gewünschte Leistungsänderungen gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung zu berücksichtigen. Grundlage der zusätzlichen Vergütung ist der für die Prüfung des Änderungswunsches und seine Umsetzung notwendige zeitliche Zusatzaufwand. Die Höhe der Zusatzvergütung ist nachvollziehbar zu begründen. Es gelten die Vergütungsregelungen gemäß Ziffer 7.
6.3 Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend des für die Prüfung und Ausführung der Änderungswünsche erforderlichen zeitlichen Aufwandes.

7. Vergütung
7.1 Höhe der Vergütung: Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet der Vertragspartner die Leistungen von dig it!® folgendermaßen: 7.1.1 Die Vergütung erfolgt nach Zeit- und Sachaufwand zu den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen. Soweit eine Vereinbarung über Stunden bzw. Tagessätze nicht getroffen ist, gelten die nach den jeweils gültigen Preislisten von dig it!® festgesetzten Tarife. 7.1.2 Im Falle der Vergütung nach Stundensätzen erfolgt die Berechnung je angefangener Viertelstunde. 7.1.3 Die der Vergütung zugrunde gelegte Arbeitszeit umfasst auch die tatsächlich aufgewendete Zeit der An- und Abreise (Anfahrt). Sie beginnt frühestens und endet spätestens in der jeweiligen dem Vertragspartner nächstgelegenen Geschäftsstelle. Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (an Werktagen zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) werden gesondert berechnet.
7.2 Erstattung von Auslagen und Transportkosten: Soweit nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Vertragspartner gegen Nachweis sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstandene Auslagen wie Transportkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. 7.3 Steuern und Abgaben: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen aus dem oder in das Ausland kommen darüber hinaus alle etwa anfallenden Abgaben und Zölle hinzu.
7.4 Rechnungsstellung und Kostennachweis: Soweit nichts anderes vereinbart ist, genügt zum Nachweis der erbrachten Leistungen und zu erstattenden Kosten eine listenmäßige Aufstellung bzw. ein Servicebericht durch dig it!®. Bei Abrechnung nach Zeit- und Sachaufwand kann eine monatliche Rechnungsstellung erfolgen.
7.5 Fälligkeit von Vergütung und Auslagenersatz: Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: 7.5.1 Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort und ohne Abzug fällig. 7.5.2 Soweit ein Vorschuss, eine Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart ist, tritt die Fälligkeit mit Vertragsschluss ein. 7.5.3 Soweit Teilleistungen, Teilabnahmen o. ä. vereinbart sind, ist dig it!® berechtigt, mit deren Erbringung bzw. Vollziehung entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. 7.5.4 Im Falle der Kündigung des Vertrages oder einzelner im Vertrag definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig. 7.5.5 Im Übrigen gelten für die Fälligkeit der Vergütung die gesetzlichen Bestimmungen.
7.6 Verzug mit Vergütung und Auslagenersatz: Der in Rechnung gestellte Betrag ist innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
7.7 Verzugszinsen: Überschreitet der Vertragspartner die eingeräumten Zahlungsfristen oder leistet er auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, so ist dig it!® berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, mindestens jedoch in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
7.8 Kostenvoranschläge: Von dig it!® erstellte Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind unverbindlich.
7.9 Aufrechnung: Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

8. Abnahme von Werkleistungen
8.1 Werkleistungen hat der Vertragspartner nach der Übergabe durch dig it!® zu überprüfen und soweit erforderlich einem Funktionstest zu unterziehen. Soweit die Werkleistung hiernach abnahmefähig ist, hat der Vertragspartner gegenüber dig it!® unverzüglich die Abnahme der Werkleistung zu erklären. Unwesentliche Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben berechtigen den Vertragspartner nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.2 Erklärt der Vertragspartner die Abnahme nicht unverzüglich, so kann ihm dig it!® eine Frist von zwei (2) Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen, wobei dig it!® auf folgendes hinweisen wird: Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dig it!® die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich und unter Bezeichnung der Fehler bzw. Fehlersymptome darlegt oder die Abnahme erklärt.

9. Gefahrübergang
9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person.
9.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner mit der Annahme im Verzug ist.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 dig it!® behält sich das Eigentum an der vertragsgegenständlichen Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor.
10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, dig it!® einen Zugriff Dritter auf die vertragsgegenständliche Leistung, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der vertragsgegenständlichen Leistung unverzüglich mitzuteilen.
10.3 dig it!® ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an dig it!® ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. dig it!® nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. dig it!® behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
10.4 Die Be- und Weiterverarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für dig it!®. Erfolgt eine Weiterverarbeitung mit dig it!® nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt dig it!® an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der dig it!® gelieferten Leistung zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dig it!® nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

11. Rechte Dritter
11.1 dig it!® trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihr erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter eingreift. dig it!® darf unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Vertragspartners nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. dig it!® ist auch berechtigt, die Schutzrechtsverletzung durch die Lieferung eines adäquaten Ersatzprodukts zu beheben.
11.2 Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen geltend gemacht werden.

12. Gewährleistung
12.1 Die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners richten sich unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach der Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 12.1.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dig it!® unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit dig it!® den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. 12.1.2 Soweit die vertragsgegenständliche Leistung in der Lieferung von Hard- oder Software besteht, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 12.1.3 dig it!® hat zunächst das Recht, vorhandene Mängel durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dabei steht dig it!® das Wahlrecht zu, ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. die Neuerstellung des Werkes erfolgt. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. 12.1.4 dig it!® haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Anweisungen oder sonstigen Mitwirkungsleistungen des Vertragspartners beruhen. 12.1.5 Das Recht des Vertragspartners auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen (§ 637 BGB) wird ausgeschlossen.
12.2 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Zeitpunkt des Verjährungsbeginns. Für eine Haftung wegen Vorsatzes bleibt es bei der gesetzlichen Frist. 12.3 Vergütungspflicht für Analyse vermeintlicher Fehler: dig it!® kann vom Vertragspartner für die Analyse vermeintlicher Fehler und Mängel eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen. Es gelten die allgemeinen Vergütungsregelungen gemäß Ziffer 7.

13. Haftungsbeschränkung
13.1 dig it!® haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, sowie für Personenschäden.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung von dig it!® nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von dig it!® übernommenen Garantie etwas anderes ergibt: 13.2.1 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet dig it!® nur, soweit sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen oder es sich um Personenschäden handelt. 13.2.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung ist die Haftung von dig it!® der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht für Personenschäden. 13.2.3 Die Haftung von dig it!® für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/ oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre. 13.2.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von dig it!®.
13.3 Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). 13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Einsatz von Open-Source-Software
14.1 Nutzungsrechte an Open-Source-Software: Soweit zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang von dig it!® der Einsatz von Open-Source-Software gehört und nichts anderes vereinbart ist, so richten sich die Nutzungsrechte an dieser Software nach den vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen allgemeinen Nutzungsbedingungen; diese allgemeinen Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen dig it!® und dem Vertragspartner. Beim Einsatz von LINUX gilt dies namentlich für die GPL (General Public License).
14.2 Gewährleistung und Haftung bei Open-Source- Software: Soweit im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen der Einsatz von Open-Source- Software selbst unentgeltlich erfolgt bzw. diese Software selbst unentgeltlich überlassen wird, so ist für Mängel dieser Software selbst die Gewährleistungspflicht von dig it!® auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt, und die Haftung von dig it!® auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.3 Im Übrigen gelten beim Einsatz von Open- Source-Software die allgemeinen Regelungen dieser AGB zu Gewährleistung und Haftung.

15. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, jegliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder direkt noch indirekt an einen Dritten weiterzugeben oder zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden. Die Parteien stellen die Wahrung der Vertraulichkeit durch ihre Mitarbeiter sicher. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

16. Vorzeitige Vertragsbeendigung (Kündigung und Rücktritt)
16.1 Der Vertragspartner kann von dem Vertrag nur nach § 323 BGB zurücktreten, wenn dig it!® die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Pflichtverletzung in der Lieferung einer mangelhaften neu hergestellten Sache oder dem Erbringen einer mangelhaften Werkleistung liegt.
16.2 Soweit es sich nicht um einen längerfristigen Vertrag handelt, ist das Kündigungsrecht des Vertragspartners nach § 649 BGB ausgeschlossen.
16.3 Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund wird von den vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dig it!® und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener CISG-Abkommen vom 11. April 1980).
17.2 Der Vertrag und alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen, soweit nicht notarielle Form zu beachten ist, der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
17.3 Soweit der Vertrag im Unternehmerverkehr im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs abgeschlossen wird, gelten die besonderen Hinweis-, Informations- und sonstigen Pflichten, die für diesen Fall gesetzlich vorgesehen sind (§ 312e BGB), als abbedungen.
17.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten bzw. Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
17.5 Sollte eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(Stand: Januar 2010)